Vatikan II – Mythen und Erklärungen zum 21. Ökumenischen Konzil

In diesem Artikel wollen wir das 2. Vatikanische Konzil näher beleuchten. Kaum ein anderes Thema bewegt die katholischen Gemüter von liberal bis tradikal so sehr, wie dieses 21. Ökumenische Konzil. Wir wollen Texte traditionell katholisch und lehramtstreu erklären und verleumderische Mythen, Verschwörungstheorien und Vorurteile widerlegen.

Ist Vatikan II nicht nur ein bloßes Pastoralkonzil?

  • Der Begriff “Pastoralkonzil” ist kein theologisch-lehramtlicher Begriff und hat damit auch kein lehramtliches Gewicht.
    • Man könnte dem Konzil genauso gut den inhaltslosen Vorwurf machen, es sei ein “Medienkonzil”, ein “vatikanisches Konzil”, ein “Missionskonzil” oder ein “Diskussionskonzil”.
    • Dies sind Allgemeinplätze und teils Selbstverständlichkeiten für jedes Konzil:
  • Jedes Konzil sollte pastoral sein.
    • Oder sollte ein Konzil etwa lieber unpastoral sein?
    • Jedes Konzil sollte auch liebevoll sein.
      • Man könnte hier auch sagen: Es war doch nur ein Liebeskonzil!
    • Jedes Konzil sollte auch lehramtlich sein.
    • Eigentlich sind das alles Selbstverständlichkeiten, würde man meinen!
  • Pastoral ist immer auch doktrinell:
    • Sollte Petrus etwa laut Joh 21,17 die Schafe nicht und vor allem auch doktrinell weiden? (Pastor = Hirte)
    • Kardinal Karol Wojtyla – Quellen der Erneuerung: “Man kann sagen, dass jedes Konzil in der Geschichte der Kirche ein pastorales Konzil war, und sei es nur, weil die versammelten Bischöfe unter der Leitung des Papstes Hirten der Kirche sind. Zugleich ist jedes Konzil ein Akt des obersten Lehramtes der Kirche. Lehramt bedeutet Lehre auf der Grundlage von Autorität, eine Lehre, die die Sendung der Apostel und ihrer Nachfolger ist: Sie ist Teil ihrer Funktion und eine wesentliche Aufgabe. Das Lehramt befasst sich im Wesentlichen mit Fragen des Glaubens und der Moral: was und wie die Menschen glauben sollen und wie sie ihrem Glauben gemäß leben sollen. Die Lehre vom Glauben und von den Sitten (doctrina fidei et morum) ist der Inhalt der Unterweisung der Hirten der Kirche, so daß einerseits die lehrmäßigen Handlungen des Lehramtes einen pastoralen Sinn haben, während andererseits die pastoralen Handlungen eine lehrmäßige Bedeutung haben, da sie tief im Glauben und in den Sitten verwurzelt sind. Diese pastoralen Handlungen enthalten die Lehre, die die Kirche verkündet; sie machen sie klarer und präziser, indem sie unablässig danach streben, die Fülle der göttlichen Wahrheit zu erreichen (vgl. Joh 16, 13). All dies wurde durch das Zweite Vatikanische Konzil in signifikanter Weise bestätigt, das unter Wahrung seines pastoralen Charakters und im Bewusstsein der Zielsetzung, zu der es berufen wurde, die Glaubenslehre tiefgreifend entwickelt und damit eine Grundlage für ihre Bereicherung geschaffen hat.” Quelle: Karol Wojtyla (Pope John Paul II), Sources of Renewal: The Implementation of Vatican II (San Francisco: Harper & Row, 1979), pp. 16–17.
    • Papst Johannes Paul II: “Der heilige Schatz des Wortes Gottes, den die Kirche weitergibt, ist die Freude und die Kraft des Lebens unseres Volkes. Es ist die einzige pastorale Lösung für die vielen Probleme unserer Zeit. Dieses heilige Gut der christlichen Lehre in seiner ganzen Reinheit und Unversehrtheit, in all seinen Erfordernissen und in all seiner Kraft darzustellen, ist eine heilige pastorale Verantwortung; es ist darüber hinaus der erhabenste Dienst, den wir leisten können.” Quelle: Papst Johannes Paul II., Ansprache an die katholischen Bischöfe der Vereinigten Staaten Amerikas anläßlich ihres “Ad-limina”-Besuches (9. November 1978). URL: https://www.vatican.va/content/john-paul-ii/en/speeches/1978/documents/hf_jp-ii_spe_19781109_ad-limina-usa.html
    • Die pastoralen Richtlinien des Zweiten Vatikanischen Konzils können nicht von ihren lehrmäßigen Grundlagen losgelöst werden.
  • Auch andere Konzile waren von pastoraler Natur:
    • Konstantinopel IV (869-870): Es wollte NUR disziplinäre Dinge klären. Erließ neben all seinen Disziplinarkanones aber auch eine dogmatische Erklärung, in der es eine zeitgenössische häretische Theorie verurteilte, wonach der Mensch zwei Seelen habe.
    • Vatikan I (1869-1870): Einer der Gründe war “die Aufrechterhaltung und Errichtung der kirchlichen Disziplin und die moralische Reform der vom Verderben befallenen Völker”. Hat zwei dogmatische Konstitutionen erlassen (genauso viele wie Vatikan II).
    • Trient (1545–1563): Größte Teil seiner Arbeit war “pastoral”, hat aber die meisten Lehren definiert.
    • Nicäa (325): Viele Disziplinarmaßnahmen in Bezug auf umstrittene Bischofsämter und das umstrittene Osterdatum. Es verkündete sogar zwanzig Disziplinarkanones.
    • Lyon (1274): Vorwiegend Pastoral. Einberufen “um eine wirkliche Wiederherstellung des religiösen Eifers einzuleiten”. Erließ neben dreißig Disziplinarkanones eine Konstitution über die Heilige Dreifaltigkeit und den katholischen Glauben, in der die Prozession des Heiligen Geistes definiert wurde.
    • Lateran I (1123), Lateran II (1139) und Lateran III (1179): Disziplinarkonzilien. Diese ökumenischen Konzile legten nicht nur keine neuen Dogmen fest, sondern befassten sich überhaupt nicht mit Fragen der Lehre.
    • Vatikan II (1962-1965): Hat zwei dogmatische Konstitutionen erlassen: Lumen Gentium und Dei Verbum.
      • Anathemas sind nicht nötig, damit etwas verbindliche Lehre vermittelt.
      • Die Kirche verlangt nicht, dass ihre Lehre immer auf eine bestimmte Weise ausgedrückt wird.
      • Die Tatsache, dass die beiden Dogmatischen Konstitutionen des Zweiten Vatikanischen Konzils (wie auch, in unterschiedlichem Maße, die vierzehn anderen Dokumente des Konzils) eine beachtliche authentische Lehre enthalten, der die Gläubigen zustimmen müssen, sollte für jeden gelehrten Katholiken, der sie liest, offensichtlich sein.
  • Das Hauptanliegen des 2. Vatikanischen Konzils war die Lehre!
    • Vatikan II hat alte Dogmen und Lehren bekräftigt.
    • Papst Johannes XXIII.: “Die Hauptaufgabe des Konzils liegt darin, das heilige Überlieferungsgut (depositum) der christlichen Lehre mit wirksameren Methoden zu bewahren und zu erklären.” Quelle: Rede von Papst Johannes XXIII. zur Eröffnung des 2. Vatikanischen Konzils am 11. Oktober 1962. URL: Herderkorrespondenz 17 (1962/63), 85-88] Rede von Papst Johannes XXIII. zur Eröffnung des 2. Vatikanischen Konzils am 11. Oktober 1962
    • Eine Anmerkung zur Pastoralkonstitution Gaudium et spes macht einige interessante Bemerkungen:
      • Anmerkungen zu Gaudium et spes: “Die Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute besteht zwar aus zwei Teilen, bildet jedoch ein Ganzes. Sie wird “pastoral” genannt, weil sie, gestützt auf Prinzipien der Lehre, das Verhältnis der Kirche zur Welt und zu den Menschen von heute darzustellen beabsichtigt. So fehlt weder im ersten Teil die pastorale Zielsetzung noch im zweiten Teil die lehrhafte Zielsetzung. Im ersten Teil entwickelt die Kirche ihre Lehre vom Menschen, von der Welt, in die der Mensch eingefügt ist, und von ihrem Verhältnis zu beiden. Im zweiten Teil betrachtet sie näher die verschiedenen Aspekte des heutigen Lebens und der menschlichen Gesellschaft, vor allem Fragen und Probleme, die dabei für unsere Gegenwart besonders dringlich erscheinen. Daher kommt es, daß in diesem zweiten Teil die Thematik zwar den Prinzipien der Lehre unterstellt bleibt, aber nicht nur unwandelbare, sondern auch geschichtlich bedingte Elemente enthält. Die Konstitution ist also nach den allgemeinen theologischen Interpretationsregeln zu deuten, und zwar, besonders im zweiten Teil, unter Berücksichtigung des Wechsels der Umstände, der mit den Gegenständen dieser Thematik verbunden ist.” Quelle: https://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_const_19651207_gaudium-et-spes_ge.html
      • Die Pastoralkonstitution hat eine lehrhafte Zielsetzung.
      • Die Kirche entwickelt darin ihre Lehre und wendet sie auf die heutige Zeit an.
      • Enthält zwar geschichtlich bedingte, aber eben auch unwandelbare Elemente.
      • Die Konstitution ist wie alles in der Kirche ganz normal nach den allgemeinen theologischen Interpretationsregeln zu deuten. Keine Extrawurst, da vermeintlich nur “pastoral”.

Autorität eines ökumenischen Konzils

Hat ein ökumenisches Konzil, wie es das 2. Vaticanum war, als ordentliches Lehramt Autorität, auch wenn es nicht explizit “Unfehlbarkeit” beansprucht?

  • Papst Leo XIII.
    • “Es kann kein Zweifel daran bestehen, daß die Beschlüsse des Heiligen Stuhls oder der Generalkonzilien, vor allem in Glaubensfragen, von sich aus und ihrem Wesen nach für alle Gläubigen verbindlich sind” Quelle: Papst Leo XIII., Brief: Sicut Acceptum, an den Erzbischof von München (29. April 1889)
      • Man beachte, daß Leo XIII. nicht “nur” oder “ausschließlich” in Glaubensfragen sagt, sondern “vor allem” in Glaubensfragen – und damit nicht das ausschließt, was in den Akten eines Konzils steht, das streng genommen keine Glaubensfrage ist.
  • Papst Pius IV.
    • “Ebenso anerkenne und bekenne ich ohne Zweifel alles übrige, was von den heiligen Kanones und ökumenischen Konzilien, und zwar hauptsächlich vom hochheiligen Konzil von Trient überliefert, definiert und erklärt wurde; und alles, was dem entgegengesetzt ist, sowie alle Häresien, die von der Kirche verurteilt, verworfen und mit dem Anathema belegt wurden, verurteile, verwerfe und belege ich gleichfalls mit dem Anathema.” Quelle: Papst Pius IV., Bulle “Iniunctum nobis” (Trienter Glaubensbekenntnis), Denzinger 1869
      • Mit anderen Worten, was die Katholiken im Hinblick auf die Entscheidungen der allgemeinen Kirchenkonzilien (auch die ehemaligen Pastoralkonzilien) halten müssen, ist nach diesem tridentinischen Glaubensbekenntnis nicht auf das beschränkt, was streng “definiert” ist.
  • Papst Pius IX.
    • “Das Ökumenische Konzil wird vom Heiligen Geist geleitet …. [Allein durch den Impuls dieses göttlichen Geistes definiert das Konzil, was geglaubt werden muss, und erklärt es.” Quelle: Papst Pius IX., Brief: Dolendum Profecto, Dom Gueranger, Abt von Solesmes (12. März 1870)
      • Man beachte, dass es nicht nur darum geht, was das Konzil “definiert”, sondern was es “erklärt”.
    • “Wir sprechen den Mitgliedern dieses Kongresses ein wohlverdientes Lob aus, weil sie, wie Wir es von ihnen erwartet haben, diese falsche Unterscheidung zwischen Philosoph und Philosophie, von der Wir in früheren Schriften gesprochen haben, zurückgewiesen und anerkannt haben, dass alle Katholiken verpflichtet sind, in ihren Schriften den dogmatischen Dekreten der katholischen Kirche, die unfehlbar ist, zu gehorchen. Wenn Wir ihnen das Lob zollen, das ihnen für das Bekenntnis einer Wahrheit gebührt, die sich notwendigerweise aus der Verpflichtung des katholischen Glaubens ergibt, so denken Wir gern, dass sie nicht beabsichtigt haben, diese Verpflichtung zum Gehorsam, die für die katholischen Professoren und Schriftsteller streng verbindlich ist, nur auf die Punkte zu beschränken, die durch das unfehlbare Urteil der Kirche als Glaubensdogmen definiert sind, die alle Menschen glauben müssen. Und Wir sind überzeugt, dass sie nicht die Absicht hatten zu erklären, dass diese vollkommene Treue zu den geoffenbarten Wahrheiten, die sie als absolut notwendig für den wahren Fortschritt der Wissenschaft und die Widerlegung des Irrtums erkannt haben, die ihre sein könnte, wenn der Glaube und der Gehorsam nur den von der Kirche ausdrücklich festgelegten Dogmen gewährt würden. Auch wenn es sich nur um die Unterwerfung unter den göttlichen Glauben handelt, kann diese nicht nur auf die Punkte beschränkt werden, die durch die ausdrücklichen Dekrete der ökumenischen Konzilien oder der römischen Päpste und dieses Apostolischen Stuhles festgelegt sind; diese Unterwerfung muß auch auf alles ausgedehnt werden, was durch das ordentliche Lehramt der gesamten, über die ganze Welt verbreiteten Kirche als göttlich geoffenbart überliefert worden ist.” Quelle: Papst Pius IX., Brief: Tuas libenter, an den Erzbischof von München-Freising (21. Dezember 1863)
      • Katholiken schulden nicht nur definierten Dogmen, sondern auch den Entscheidungen des ordentlichen Lehramtes die innere Zustimmung.
  • Ludwig Ott
    • “Es ist die ständige Lehre der Kirche von den frühesten Zeiten an gewesen, dass die Beschlüsse der allgemeinen Konzilien unfehlbar sind.” Quelle: Ludwig Ott, Fundamentals of Catholic Dogma, ed. James Canon Bastible, D. D., and trans. Patrick Lynch, Ph. D. (St. Louis, MO: B. Herder Book Company, 1954), p. 298.
  • Kardinal Joseph Höffner
    • ”Auch die Beschlüsse [der allgemeinen Konzile] zu disziplinären und liturgischen Fragen stehen unter der Leitung des Heiligen Geistes. Als die Apostel ihr sogenanntes apostolisches Konzil abhielten, verkündeten sie ihre disziplinären Beschlüsse mit den feierlichen Worten: “Der Heilige Geist und wir haben entschieden” (Apg 15,28).” Quelle: Kardinal Joseph Höffner, der Erzbischof von Köln, am 10. August 1975 in einem Hirtenbrief (rückübersetzt aus dem Englischen)
  • Papst Paul VI.
    • “Das Konzil hat seine Lehren mit der Autorität des obersten ordentlichen Lehramtes ausgestattet, und dieses ordentliche Lehramt ist so offenkundig authentisch, daß es von allen Gläubigen mit Fügsamkeit und Aufrichtigkeit angenommen werden muß, so wie es dem Geist des Konzils entspricht, der in der Natur und den Zielen der einzelnen Dokumente zum Ausdruck kommt.” Quelle: Papst Paul VI., Generalaudienz (12. Januar 1966)
      • Dies widerlegt den häufig Einwand zum 2. Vatikanischen Konzil: “Das Konzil war nicht unfehlbar (d.h. es hat keine neuen Glaubensdogmen feierlich festgelegt); deshalb brauchen wir ihm nicht zu folgen.”
    • “Es ist nämlich festzustellen, daß das Lehramt der Kirche, auch wenn es keine außerordentlichen dogmatischen Erklärungen abgeben will, seine verbindliche Lehre zu einer Reihe von Fragen, die heute auf dem Gewissen und der Tätigkeit des Menschen lasten, gründlich kundgetan hat, indem es sozusagen in einen Dialog mit ihm eingetreten ist, wobei es jedoch stets seine eigene Autorität und Kraft bewahrt hat.” Quelle: Papst Paul VI., Ansprache während der letzten Generalversammlung des Zweiten Vatikanischen Konzils (07. Dezember 1965)
  • 1917 CIC
    • “Ein Ökumenisches Konzil hat die oberste Gewalt über die Weltkirche.”  Quelle: 1917 CIC, Canon 228 § 1
  • 1983 CIC
    • “Nicht Glaubenszustimmung, wohl aber religiöser Verstandes und Willensgehorsam ist einer Lehre entgegenzubringen, die der Papst oder das Bischofskollegium in Glaubens- oder Sittenfragen verkündigen, wann immer sie ihr authentisches Lehramt ausüben, auch wenn sie diese Lehre nicht definitiv als verpflichtend zu verkünden beabsichtigen; die Gläubigen müssen also sorgsam meiden, was ihr nicht entspricht.” Quelle: 1983 CIC, Canon 752
  • Glaubensbekenntnis “Professio Fidei”:
    • “Fest glaube ich auch alles, was im geschriebenen oder überlieferten Wort Gottes enthalten ist und von der Kirche als von Gott geoffenbart zu glauben vorgelegt wird, sei es durch feierliches Urteil, sei es durch das ordentliche und allgemeine Lehramt. Mit Festigkeit erkenne ich auch an und halte an allem und jedem fest, was bezüglich der Lehre des Glaubens und der Sitten von der Kirche endgültig vorgelegt wird. Außerdem hange ich mit religiösem Gehorsam des Willens und des Verstandes den Lehren an, die der Papst oder das Bischofskollegium vorlegen, wenn sie ihr authentisches Lehramt ausüben, auch wenn sie nicht beabsichtigen, diese in einem endgültigen Akt zu verkünden.” Quelle: https://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_19880701_professio-fidei_ge.html
      • Die Gehorsamspflicht geht sogar über Ökumenische Konzile hinaus und betrifft auch andere gewöhnliche Lehramtsentscheidungen.
  • Wurden frühere Konzilien korrigiert?
    • Konstanz: Es wurden die fraglichen Dekrete zuvor von einer schismatischen Versammlung erlassen, die keine Autorität besaß – erst später wurde die Versammlung zu einem echten ökumenischen Konzil, so dass keine ihrer früheren Entscheidungen autoritativ oder bindend war.
    • Florenz: Im diesem Fall ging es bei der Aufhebung überhaupt nicht um die Lehre, sondern nur um eine disziplinäre Angelegenheit.

Vorwurf des Konziliarismus

Wer auf den im allgemeinen höheren doktrinellen Rang von Konzilsentscheidungen hinweist, wird häufig mit dem Vorwurf des Konziliarismus konfrontiert. Der Konziliarismus war jedoch eine Reformbewegung, die die Auffassung vertrat, dass die höchste Autorität in der Kirche bei einem ökumenischen Konzil liege und nicht beim Papst oder sogar gegen diesen gerichtet sei. Niemand, der das 2. Vatikanische Konzil verteidigt, will das Konzil getrennt oder gar gegen den Papst zu Felde führen. Ganz im Gegenteil! So ist doch das 2. Vatikanische Konzil von Päpsten veranlasst, geleitet und approbiert worden. Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass ein Konzil von Papst und Bischöfen hohes bzw. mitunter höchstes lehramtliches Gewicht hat.

Vatikan II hatte eine legitime Weiterentwicklung der Lehre

  • Nur weil Vatikan II keine dogmatischen Lehren verkündet hat, heißt das nicht, dass es keine definitiven Lehren verkündet hat. Und es heißt schon gar nicht, dass es keine autoritativen Lehraussagen getroffen hat.
    • In allen Fällen sind nämlich Katholiken gebunden.
  • Auch andere Ökumenischen Konzile haben keine Dogmen verkündet oder Häresien verurteilt.
    • Lateran I (1123), Lateran II (1139) und Lateran III (1179): Disziplinarkonzilien. Diese ökumenischen Konzile legten nicht nur keine neuen Dogmen fest, sondern befassten sich überhaupt nicht mit Fragen der Lehre.
  • Vatikan II erklärt endgültig, dass die Fülle des Weihesakramentes durch die Bischofsweihe verliehen wird:
    • “[…] Die Heilige Synode lehrt aber, daß durch die Bischofsweihe die Fülle des Weihesakramentes übertragen wird. […]” Quelle: Lumen gentium 21
  • Und weitere Lehren:
    • “[…] so erklärt das Heilige Konzil feierlich, um jeden Zweifel auszuschließen, daß die Kirchen des Orients, im Bewußtsein der notwendigen Einheit der ganzen Kirche, die Fähigkeit haben, sich nach ihren eigenen Ordnungen zu regieren, wie sie der Geistesart ihrer Gläubigen am meisten entsprechen und dem Heil der Seelen am besten dienlich sind. Die vollkommene Beobachtung dieses Prinzips, das in der Tradition vorhanden, aber nicht immer beachtet worden ist, gehört zu den Dingen, die zur Wiederherstellung der Einheit als notwendige Vorbedingung durchaus erforderlich sind. […]” Quelle: Unitatis redintegratio 16
    • “[…] Daher erklärt es feierlich: Die Kirchen des Ostens wie auch des Westens haben das volle Recht und die Pflicht, sich jeweils nach ihren eigenen Grundsätzen zu richten, die sie durch ihr ehrwürdiges Alter empfehlen, den Gewohnheiten ihrer Gläubigen besser entsprechen und der Sorge um das Seelenheil angemessener erscheinen. […]” Quelle: Orientalium ecclesiarum 5

Vatikan II und die anderen Religionen

Zielsetzung von Nostra Aetate (und vom Konzil generell) ist es laut Einleitung in Kapitel 1, das Zusammenleben der verschieden gläubigen Menschen untereinander zu fördern und die Gemeinsamkeiten herauszuarbeiten. Die Kirche hat die Fehler der Religionen ja ohnehin bereits zu genüge ausgearbeitet und dargelegt. Das Konzil kann und darf also nicht gegen diese lange Tradition der Kirche ausgespielt werden. Das ist der hermeneutische Schlüssen um zu verstehen, was das Konzil über die anderen Religionen eigentlich aussagen möchte.

Nostra Aetate 2

So suchen im Hinduismus die Menschen das göttliche Geheimnis zu erforschen und drücken es in einer unerschöpflichen Fülle von Mythen und durch scharfsinnige Anstrengungen der Philosophie aus, und sie suchen durch aszetische Lebensformen, durch tiefe Meditation oder durch die Zuflucht zu Gott mit Liebe und Vertrauen Befreiung aus der Beschränktheit unserer Lage.” Quelle: Nosta Aetate 2 nach Denzinger 4196

  • Es wird hier kritisiert, dass Hinduisten sicherlich nicht das göttliche Geheimnis erforschen, sondern auf einem Irrweg sind.
    • Der Text besagt hier aber nur, dass die Hindus dieses Unterfangen versuchen und es durch Mythen und Anstrengungen in der Philosophie ausdrücken.
    • Es wird nicht ausgesagt, dass sie damit auch erfolgreich sind.
    • Dasselbe gilt für ihr Unterfangen Zuflucht bei Gott zu suchen.
  • Der Text ist hier also viel mehr beschreibend. Es wird uns mitgeteilt, was die Hindus beabsichtigen und wir lernen etwas über ihr Selbstverständnis.
    • Damit wird nicht behauptet, dass die hinduistische Meditation oder Philosophie mit der christlichen Meditation oder Philosophie gleichzusetzen ist oder dass deren Gebetspraxis unserer gleicht.
  • Es wird anerkannt, was gute Bestrebungen im Hinduismus sind, ohne ihre Mittel abschließend zu bewerten.
    • Theoretisch können sie sogar Teilerfolge erzielen. So spricht ja auch die Bibel (z.B. Röm 1) davon, dass jeder Mensch durch Nachdenken gewisse Dinge über Gott erkennen kann.
    • Man beachte auch die Zugeständnisse, die der Apostel Paulus den griechischen Heiden macht (vgl. Apg 17).
    • Auch unsere Beschränktheit sollte jedem Menschen offenkundig sein.
  • Der Text zeugt von der göttlichen Sehnsucht der Hindus, die jedem Menschen innewohnt:
    • “Das Verlangen nach Gott ist dem Menschen ins Herz geschrieben, denn der Mensch ist von Gott und für Gott erschaffen. Gott hört nie auf, ihn an sich zu ziehen. Nur in Gott wird der Mensch die Wahrheit und das Glück finden, wonach er unablässig sucht: […] Von jeher geben die Menschen durch ihre Glaubensanschauungen und religiösen Verhaltensweisen (wie Gebet, Opfer, Kult und Meditation) ihrem Suchen nach Gott mannigfach Ausdruck. Diese Ausdrucksweisen können mehrdeutig sein, sind aber so allgemein vorhanden, daß man den Menschen als ein religiöses Wesen bezeichnen kann: […]” Quelle: Katechismus der Katholischen Kirche 27-28

“Im Buddhismus in seinen verschiedenen Formen wird das radikale Ungenügen dieser veränderlichen Welt anerkannt und ein Weg gelehrt, auf dem die Menschen mit andächtigem und vertrauendem Sinn einen Zustand vollkommener Befreiung zu erreichen oder, sowohl durch eigene Anstrengungen als auch gestützt auf höhere Hilfe, zu höchster Erleuchtung zu gelangen vermögen.” Quelle: Nostra Aetate 2 nach Denzinger 4196

  • Es wird kritisiert, dass hier ein “Weg” gelehrt wird, der in Konkurrenz zum christlichen Weg “Jesus Christus” steht.
    • Doch der Text ist wieder einfach nur beschreibend und gibt wieder, was der Buddhismus beansprucht zu lehren.
  • Es wird hier aber auch kritisiert, dass die Buddhisten es laut Text “vermögen” an das angestrebte Ziel “zu gelangen”.
    • Da hier aber noch wiedergegeben wird, was der Buddhismus beansprucht, kann das “vermögen” nicht als katholische Deutung gelesen werden. Das Konzil sagt hier mitnichten, dass sie Erfolg in ihren Bestrebungen haben.
    • Es kann hier kritisiert werden, dass kein Konjunktiv verwendet wird. Auf der anderen Seite kann auch jeder katholische Ausleger kritisiert werden, der das hier als katholische Position missinterpretiert. Jeder Katholik, der ein bisschen von seinem Glauben versteht, weiß, dass die Kirche so etwas niemals aussagen würde und dies geht auch vom Kontext des Konzils deutlich hervor. So wird nur zwei Absätze später geschrieben: “Unablässig aber verkündet sie und muß sie verkündigen Christus, der ist “der Weg, die Wahrheit und das Leben” (Joh 14,6), in dem die Menschen die Fülle des religiösen Lebens finden, in dem Gott alles mit sich versöhnt hat.”

“So bemühen sich auch die übrigen Religionen, die man auf der ganzen Welt findet, der Unruhe des menschlichen Herzens auf verschiedene Weisen zu begegnen, indem sie Wege angeben, nämlich Lehren und Lebensregeln und auch heilige Riten.” Quelle: Nostra Aetate 2 nach Denzinger 4196

  • Auch hier kann wieder kritisiert werden, dass “Wege” gelehrt werden.
    • Aber auch hier wird nur beschreibend angegeben, dass sie sich um dieses “bemühen”.
    • Dies heißt nicht, dass sie es auch vollbringen.
  • Dementsprechend sind auch die “heiligen Riten” zu verstehen.
    • Es meint, dass es für sie heilige Riten sind, nicht dass es sich um heilige katholische Riten handelt.
    • Es werden wieder wie bei der Meditation und dem Gebet einfach nur Konzepte verglichen, ohne eine lehrmäßige oder disziplinäre Deckungsgleichheit zu postulieren.
    • “Heilig” bedeutet ja auch vom Wortsinn her “abgesondert”. Deren Riten sind also teilweise abgesondert in ihren Religionen vom normalen profanen Alltäglichen.
      • Natürlich haben andere Religionen auch oft ein ganz anderes Konzept von “Heiligkeit”.

Nostra Aetate 3

“Mit Wertschätzung betrachtet die Kirche auch die Muslime, die den einzigen Gott anbeten, den lebendigen und für sich seienden, barmherzigen und allmächtigen, den Schöpfer des Himmels und der Erde, der zu den Menschen gesprochen hat, dessen auch verborgenen Ratschlüssen mit ganzem Herzen sich zu unterwerfen sie bemüht sind, so wie Abraham sich Gott unterworfen hat, auf den sich der islamische Glaube gern bezieht. […]” Quelle: Nostra Aetate 3 nach Denzinger 4197

  • Hier lautet die Kritik, dass die Muslime ja nicht an den dreieinigen Gott glauben und daher einen anderen Gott anbeten. Das Konzil irre hier, wenn es behauptet, dass Muslime den einzigen Gott anbeten, der ja der dreieinige Gott der Bibel ist und nicht der Allah des Korans.
  • Das Konzil hält die Formulierung jedoch bewusst allgemein und schreibt im lateinischen Original: “qui unicum Deum adorant”
    • Dies kann mit “einen einzigen Gott anbeten” übersetzen.
    • Es muss nicht heißen: “den einzigen Gott”.
    • Im Lateinischen gibt es keinen Artikel, weshalb man im Deutschen hier eine theologisch richtungsweisende Interpretation vornehmen muss, wenn man entweder bestimmt oder unbestimmt übersetzt.
    • Übersetzt man nämlich mit “den einzigen Gott”, so kommt es leicht zu der oben erwähnten Diskussion um das Gottesbild.
    • Übersetzt man hingegen bloß mit “einen einzigen Gott”, so ist die Aussage bloß beschreibend und sagt aus, dass der Islam eine monotheistische Religion darstellt ohne irgendetwas über das Gottesbild und seine Richtigkeit oder Falschheit zu implizieren.
    • Darüber hinaus zeigt die abschließende Formulierung “auf den sich der islamische Glaube gern bezieht”, dass das Konzil hier den islamischen Glauben und seinen abrahamitischen Anspruch gar nicht als korrekt anerkennt, sondern rein beobachtend und beschreibend das islamische Bekenntnis wiedergibt.
  • Das Konzil will also in einem Geiste der Freundlichkeit zunächst herausarbeiten, was die Gemeinsamkeiten mit der Religion des Islams sind, und diese als vorhandene Wahrheiten wertschätzen, bevor es dann auch Unterschiede klar macht: “Jesus, den sie freilich nicht als Gott anerkennen […]”
    • Diese Methode ist bereits apostolisch (vgl. Apg 17,22: “Da stellte sich Paulus in die Mitte des Areopags und sagte: Männer von Athen, nach allem, was ich sehe, seid ihr sehr fromm.”) und wurde von Paulus sogar bei Polytheisten angewendet.

Lumen Gentium 16

“[…] Die Heilsabsicht umfaßt aber auch die, welche den Schöpfer anerkennen, unter ihnen besonders die Muslime, die sich zum Festhalten am Glauben Abrahams bekennen und mit uns den einzigen Gott anbeten, den barmherzigen, der die Menschen am Jüngsten Tag richten wird. […]” Quelle: Lumen Gentium 16 nach Denzinger 4140

  • Ein erster Einwand ist hier: Der Islam ist doch kein Heilsweg! Wie kann hier also von einer Heilsabsicht Gottes die Rede sein?
    • Im Text ist jedoch nicht von Heilsweg die Rede, sondern lediglich von der Heilsabsicht Gottes, die freilich gegenüber jedem Menschen gilt und somit auch für die Muslime, wie der Text mit dem Wörtchen “auch” hervorhebt. Gott will auch, dass Muslime errettet werden!
    • Wenn wir Lumen Gentium im Kontext lesen, so sehen wir bereits 2 Kapitel zuvor, dass die Kirche als einziger Heilsweg vom Konzil vorgelegt wird:
      • “Den katholischen Gläubigen also wendet das Heilige Konzil vor allem seine Aufmerksamkeit zu. Gestützt auf die Heilige Schrift und die Überlieferung, lehrt es aber, daß diese pilgernde Kirche zum Heile notwendig sei. Der eine Christus nämlich ist Mittler und Weg zum Heil, der in seinem Leib, der die Kirche ist, uns gegenwärtig wird; indem er aber selbst mit ausdrücklichen Worten die Notwendigkeit des Glaubens und der Taufe betont hat [vgl. Mk 16,16; Joh 3,5], hat er zugleich die Notwendigkeit der Kirche, in die die Menschen durch die Taufe wie durch eine Tür eintreten, bekräftigt. Darum könnten jene Menschen nicht gerettet werden, die sehr wohl wissen, daß die katholische Kirche von Gott durch Jesus Christus als eine notwendige gegründet wurde, jedoch nicht in sie eintreten oder in ihr ausharren wollten. […]” Quelle: Lumen Gentium 14 nach Denzinger 4136
      • Dies ist der Kontext, der verstanden werden muss, und in dessen Licht wir Kapitel 16 zu lesen haben.
  • Ein weiterer und ähnlicher Einwand wie bei Nostra Aetate 3 ist hier, dass wir doch keine Gebetsgemeinschaft mit Muslimen haben! Wie können wir also mit ihnen zusammen den einzigen Gott anbeten?
    • Im Text steht nicht, dass wir zusammen mit ihnen beten, sondern auf eine ähnliche Weise wie sie.
    • Denn auch hier ist wieder der lateinische Originaltext relevant: “nobiscum Deum adorant unicum”
      • Es geht hier also wieder, wie schon in Nostra Aetate 3, um den Monotheismus des Islam, den die Muslime mit uns gemeinsam haben.
        • Auch hier will das Konzil zunächst einfach nur die Gemeinsamkeiten unserer Religionen herausarbeiten.
      • Auch hier ist wieder die Übersetzung mit bestimmten oder unbestimmten Artikel relevant: den einzigen Gott” vs. einen einzigen Gott”
      • Das “nobiscum” (mit uns) sagt also aus, dass die Muslime mit uns gemeinsam Monotheisten sind und in dieser Funktion wie wir nur “einen” einzigen Gott anbeten und nicht, dass sie mit uns zusammen “den” einzigen Gott anbeten.
    • Und auch hier sagt das Konzil nur wieder distanziert und beschreibend, dass die Muslime diesen Glauben bekennen (“zum Festhalten am Glauben Abrahams bekennen”) und nicht, dass ihr Glaube als solcher korrekt ist.
      • Also die Anerkennung des im Islam vorhandenen Monotheismus sagt hier auch wieder nichts darüber aus, wie das Konzil zum Gottesbild im Islam steht (Allah vs. Trinität).
      • Wer diesen Konflikt hier sieht, trägt es in den Text hinein und tut dem Konzil hier Unrecht an!
    • Wir erkennen also, dass das Konzil hier nicht von einer Gebetsgemeinschaft spricht und diese auch nicht nahelegt.
      • Dennoch könnte man gutwillig zumind. philosophisch – wenn auch nicht theologisch – anerkennen, dass durch ihr Selbstverständnis als abrahamitische und monotheistische Religion, sie wenigstens versuchen, den Schöpfergott zu adressieren.
      • In dieser Weise würden sie sogar tatsächlich mit uns zusammen den wahren Gott anbeten (im Sinne von adressieren).
      • Sie zielen also auf das richtige Ziel (denn es gibt ja wirklich nur einen Schöpfergott, den auch Abraham meinte), verfehlen es aber aufgrund ihrer islamischen Brille (falsches Gottesbild des Koran).

Die Kirche Christi

Lumen Gentium 8

Die katholische Kirche lehrt, dass sie die einzige Kirche ist, gleichzeitig lehrt sie aber auch, dass Elemente der Heiligung, wo anders anzufinden sind. Es ist nun einmal ein Fakt, dass beispielsweise Neugetaufte bei anderen christlichen Gruppierungen wiedergeboren wurden und ja zunächst einmal – auch mangels Kenntnis – keine Todsünde begangen haben. Demnach sind diese Leute Christen und bei sofort eintretenden Tod auch direkt im Himmel. Dennoch sind sie offiziell nicht Teil der katholische Kirche. Diese beiden Wahrheiten versucht das Konzil hier endlich lehrmäßig einzuordnen:

“Diese Kirche, in dieser Welt als Gesellschaft verfaßt und geordnet, ist verwirklicht in der katholischen Kirche, die vom Nachfolger des Petrus und von den Bischöfen in Gemeinschaft mit ihm geleitet wird, auch wenn sich außerhalb ihres Gefüges mehrere Elemente der Heiligung und der Wahrheit finden, die als der Kirche Christi eigene Gaben auf die katholische Einheit hindrängen.” Quelle: Lumen Gentium 8 nach Denzinger 4119

  • Es wird kritisiert, dass geschrieben wird, dass die Kirche Jesu Christi in der katholischen Kirchen verwirklicht ist und nicht dass sie die katholische Kirche ist
    • Im Lateinischen steht “subsistit in Ecclesia catholica” und nicht “est Ecclesia catholica”
  • Die Kirche Christi sei, so die Kritik, demnach nicht deckungsgleich mit der katholischen Kirche
  • Was bedeutet ab das Wort “subsistieren” bzw. “subsistit”?
    • Am besten findet man dies heraus, wenn man prüft, wie es sonst so vom Lehramt verwendet wurde:
    • “Quare sicut natura humana in Christo non est hypostasis, quia non per se subsistit, sed est assumpta ab hypostasi superiore divina, ita substantia finita, ex. gr. substantia panis, desinit esse substantia eo solum et absque alia sui mutatione, quod in alio supernaturaliter sustentatur, ita ut iam non in se sit, sed in alio ut in primo subiecto.” Quelle: Denzinger 3122
      • Deutsche Übersetzung: “Wie deshalb die menschliche Natur in Christus nicht Hypostase ist, weil sie nicht durch sich besteht, sondern von der höheren göttlichen Hypostase angenommen wurde, so hört eine begrenzte Substanz, z. B. die Substanz des Brotes, nur deswegen und ohne eine andere Veränderung ihrer selbst auf, Substanz zu sein, weil sie in einem anderen auf übernatürliche Weise erhalten wird, so daß sie nicht mehr in sich ist, sondern in einem anderen als im ersten Subjekt.”
      • Hier wird das Wort der Subsistenz zwar in einem negativen Sinne gebraucht, zeigt aber klar, dass es eine durch sich selbst Bestehen bedeutet.
      • Die menschliche Natur besteht nicht aus sich selbst heraus, sondern ist geschaffen.
    • “Quapropter in absoluta ipsius esse ratione unus subsistit Deus, unus est simplicissimus, cetera cuncta quae ipsum esse participant, naturam habent qua esse coarctatur, ac tamquam distinctis realiter principiis, essentia et esse constant.” Quelle: Denzinger 3603
      • Deutsche Übersetzung: “Deswegen subsistiert nach dem absoluten Sinn des Seins selbst Gott als einer, ist er der eine einfachste; alles übrige, was am Sein selbst teilhat, hat eine Natur, durch die das Sein eingeschränkt wird, und besteht aus Wesen und Sein als real unterschiedenen Prinzipien.”
      • Teilt sich Gott Seine Gottheit mit den Geschöpfen? Oder bedeutet Subsistenz hier “durch sich selbst bestehen”?
    • “Contra, per se subsistit anima humana, quae, cum subiecto sufficienter disposito potest infundi, a Deo creatur, et sua natura incorruptibilis est atque immortalis.” Quelle: Denzinger 3615
      • Deutsche Übersetzung: “An sich selbst besteht dagegen die menschliche Seele, die, wenn sie einem hinreichend veranlagten Zugrundeliegenden eingegossen werden kann, von Gott geschaffen wird und ihrer Natur nach unzerstörbar und unsterblich ist.”
      • Hier wird Subsistenz als ein Bestehen an sich selbst gebraucht, also das Wesen einer Sache beschrieben.
    • Wir können also folgern: Subsistenz bzw. subsistieren beschreibt das wesensmäßige Bestehen des Seins.
      • Wenn also die Kirche Jesu Christi in der katholischen Kirche subsistiert, dann bedeutet es, dass sie wesensmäßig in ihr besteht.
      • Dies ist sogar noch besser und deutlicher als das Wort “ist” bzw. “est”
      • Denn wenn sie nur die katholische Kirche ist, dann könnte dies ja akzidentiell oder temporär sein.
        • Das heißt, die Kirche Jesus Christi kann vielleicht zeitweise in der katholischen Kirche bestanden haben, jetzt aber zum Beispiel in der protestantischen Kirche bestehen.
        • Oder es könnte heißen, dass die katholische Kirche Elemente der Kirche Christi besitz und somit als eine von vielen auch die Kirche Christi genannt werden darf.
        • Um diese Missverständnisse auszuschließen, wurde das Konzept der Subsistenz gewählt, um deutlich zu machen, dass die katholische Kirche von Wesen her die Kirche Christi ist und sie dieses Wesen nicht teilt und dieses Wesen auch nicht abgibt. Denn das wesenmäßige Sein ist stärker als jedes bezeichnende Sein.
      • In den anderen sogenannten Kirchen sind hingegen lediglich Elemente von Heiligung und der Wahrheit vorhanden (bspw. die Taufe), aber sie sind nicht wesensmäßig die Kirche Christi, sondern verweisen vielmehr auf die wahre Kirche Jesus Christi. Denn die Elemente sind Elemente der eigentlichen Kirche (katholische Kirche) und neigen daher zu ihr zu führen.
        • Alle rechtmäßig Getauften sind Christen und eigentlich auch erst einmal Katholiken. Naturgemäß werden sie aber in ihren Konfessionen zu Häretikern und Schismatikern ausgebildet. Würden sie aber direkt nach ihrer Taufe sterben, würden sie auf jeden Fall in den Himmel kommen.
        • Sie sind also Glieder des Leibes Christi, Brüder. Allerdings verlorene Brüder und abgetrennte Glieder, bis sie wieder zur Einheit mit der katholischen Kirche zurückfinden.

Auslegungen des Lehramtes dazu

  • Johannes Paul II.
    • “In Verbindung mit der Einzigkeit und Universalität der heilmachenden Mittlerschaft Jesu Christi ist als Wahrheit des katholischen Glaubens die Einzigkeit der von ihm selbst gegründeten Kirche fest zu glauben. So wie Christus einer ist, existiert lediglich ein Leib von ihm und eine Braut von ihm: »eine katholische und apostolische Kirche«. […] Die Gläubigen sind gehalten zu bekennen, dass eine geschichtliche – in der apostolischen Sukzession verwurzelte – Kontinuität zwischen der von Christus gegründeten Kirche und der katholischen Kirche herrscht. […] »Diese Kirche, in dieser Welt als Gesellschaft verfasst und geordnet, subsistiert in der katholischen Kirche, die vom Nachfolger des Petrus und von den Bischöfen in Gemeinschaft mit ihm geleitet wird.« Mit den Worten »subsistit in« wollte das 2. Vatikanische Konzil zwei Lehraussagen miteinander in Einklang bringen: einerseits, dass die Kirche Christi, ohne dass die Trennungen der Christen dem entgegenstünden, lediglich in der Katholischen Kirche voll zu existieren fortfährt; andererseits aber, dass sich »außerhalb ihres Gefüges mehrere Elemente der Heiligung und der Wahrheit« finden, nämlich in Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften, die noch nicht in voller Gemeinschaft mit der Katholischen Kirche stehen. Was aber die letzteren anbelangt, ist zu betonen, dass sich ihre Kraft herleitet »von der Fülle der Gnade und Wahrheit selbst, die der katholischen Kirche anvertraut ist«. Die Kirche Christi ist also eine einzige, subsistierend in der Katholischen Kirche, deren Leitung dem Nachfolger des Petrus und den Bischöfen in Gemeinschaft mit ihm zukommt. Jene Kirchen, die, auch wenn sie nicht in vollkommener Gemeinschaft mit der Katholischen Kirche sind, ebendieser dennoch durch engste Bande, wozu die apostolische Sukzession und die gültige Feier der Eucharistie gehören, verbunden sind, sind wahre Teilkirchen. Deswegen ist die Kirche Christi auch in diesen Kirchen gegenwärtig und wirksam, so sehr auch die volle Gemeinschaft mit der Katholischen Kirche fehlt, deswegen, weil sie selbst die katholische Lehre vom Primat nicht annehmen, den nach Gottes Ratschluss der Römische Bischof objektiv besitzt und über die gesamte Kirche ausübt. Jene kirchlichen Gemeinschaften aber, die den gültigen Episkopat und das ursprüngliche und vollständige Wesen des eucharistischen Mysteriums nicht bewahren, sind im eigentlichen Sinne nicht Kirchen; dennoch werden diejenigen, die in diesen Gemeinschaften getauft sind, durch die Taufe Christus einverleibt und befinden sich daher in einer gewissen, wenn auch unvollkommenen, Gemeinschaft mit der Kirche. Durch sich nämlich strebt die Taufe nach einer Vervollkommnung des Lebens in Christus durch das vollständige Bekenntnis des Glaubens, die Eucharistie und die volle Gemeinschaft in der Kirche. […]” Quelle: Johannes Paul II.: Erklärung der Glaubenskongregation »Dominus Iesus«, Kapitel IV. “Die Einzigkeit und Einheit der Kirche”, 16-17
      • Die Kirche Christi kann auch außerhalb des sichtbaren Gefüges gegenwärtig und vor allem wirksam sein, wenn eben bspw. neue Christen durch die rechtmäßige Taufe entstehen.
  • Benedikt XVI.
    • “Frage 2: Wie ist es zu verstehen, dass die Kirche Christi in der Katholischen Kirche subsistiert? Antwort: Christus hat die einzige Kirche »hier auf Erden … verfasst« und als »sichtbare Versammlung und geistliche Gemeinschaft« eingesetzt, die von ihrem Ursprung an im Laufe der Geschichte immer existiert und existieren wird und in der allein alle von ihm eingesetzten Elemente geblieben sind und bleiben werden. »Dies ist die einzige Kirche Christi, die wir im Glaubensbekenntnis als die eine, heilige, katholische und apostolische bekennen […]. Diese Kirche, in dieser Welt als Gesellschaft verfasst und geordnet, ist verwirklicht [subsistiert] in der katholischen Kirche, die vom Nachfolger des Petrus und den Bischöfen in Gemeinschaft mit ihm geleitet wird«. Subsistenz in der Dogmatischen Konstitution Lumen gentium 8 ist diese stete geschichtliche Kontinuität und Fortdauer aller von Christus eingesetzten Elemente in der katholischen Kirche, in der sich die Kirche Christi hier auf Erden konkret befindet. Während nach der katholischen Lehre zurecht gesagt werden kann, dass die Kirche Christi in Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften, die noch nicht die volle Gemeinschaft mit der katholischen Kirche haben, da ist und wirkt wegen der Elemente der Heiligung und Wahrheit, die in ihnen sind, wird das Wort »subsistiert« allein der katholischen Kirche als etwas nur Einzigartiges zugeschrieben, weil es sich nämlich auf das in den Glaubensbekenntnissen bekannte Merkmal der Einheit bezieht (Ich glaube … die eine Kirche); diese eine Kirche subsistiert in der katholischen Kirche.” Quelle: Benedikt XVI.: Glaubenskongregation, Antworten auf Fragen der Lehre der Kirche
      • Auch hier wird wieder die klare Identität der Kirche Christi mit der katholischen Kirche hervorgehoben, aber gesagt, dass die Kirche Christi in Elementen von Heiligung und Wahrheit wirksam und anwesend sein kann (siehe wieder bspw. die Taufe).
    • “Frage 3: Warum wird der Begriff »subsistiert in« und nicht einfach das Wort »ist« verwendet? Antwort: Der Gebrauch eines Begriffes, der die volle Identität der Kirche Christi und der Katholischen Kirche beibehält, verändert die Lehre von der Kirche nicht, sondern nimmt Rücksicht auf die Wahrheit, indem er deutlicher anzeigt, dass sich außerhalb ihres Gefüges »mehrere Elemente der Heiligung und der Wahrheit« finden, »die als der Kirche Christi eigene Gaben auf die katholische Einheit hindrängen«. »Daher sind diese getrennten Kirchen und Gemeinschaften, auch wenn sie, wie wir glauben, mit jenen Mängeln behaftet sind, keineswegs ohne Bedeutung und Gewicht im Geheimnis des Heiles. Denn der Geist Christi weigert sich nicht, sie als Mittel des Heiles zu gebrauchen, deren Kraft sich von der Fülle der Gnade und Wahrheit selbst herleitet, die der katholischen Kirche anvertraut ist.«” Quelle: Benedikt XVI.: Glaubenskongregation, Antworten auf Fragen der Lehre der Kirche
      • Hier wird genauer erläutert, was es mit diesen Elementen auf sich hat. Durch diese kann Christus auch außerhalb des sichtbaren Gefüges der Kirche wirken, obwohl die Elemente alle von der Kirche ausgehen und zu ihr hinführen. So werden viele Christen durch die Taufe, die ja katholisch ist, auch in anderen christlichen mangelhaften Gruppierungen gerettet. Somit sind diese Gemeinschaften Mittel des Heils.
    • “Frage 4: Warum weist das 2. Ökumenische Vatikanische Konzil den Ostkirchen, die von der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche getrennt sind, den Namen »Kirche« zu? Antwort: Das Konzil wollte den traditionellen Gebrauch des Namens übernehmen. »Weil aber jene Kirchen, auch wenn sie getrennt sind, die wahren Sakramente haben, insbesondere aber kraft der apostolischen Sukzession das Priestertum und die Eucharistie, durch die sie in einer sehr engen Beziehung immer noch mit uns verbunden sind«, verdienen sie den Titel »Teil- bzw. Ortskirchen« und werden Schwesterkirchen der katholischen Teilkirchen genannt. »Daher wird durch die Feier der Eucharistie des Herrn in diesen einzelnen Kirchen die Kirche Gottes erbaut und wächst«. Weil aber die Gemeinschaft mit der katholischen Kirche, deren sichtbares Haupt der Bischof von Rom und Nachfolger des Petrus ist, keine einer Teilkirche von außen hinzukommende Ergänzung ist, sondern eines von den inneren Prinzipien, durch die sie selbst verfasst wird, ist der Zustand der Teilkirche, über die jene ehrwürdigen christlichen Gemeinschaften verfügen, dennoch mit einem Mangel behaftet. Andererseits wird die Fülle der Katholizität, die der vom Nachfolger des Petrus und den Bischöfen in Gemeinschaft mit ihm geleiteten Kirche eigen ist, wegen der Trennung der Christen bei der vollen Erfüllung ihrer Geschichte behindert.” Quelle: Benedikt XVI.: Glaubenskongregation, Antworten auf Fragen der Lehre der Kirche
      • Orthodoxe wurden traditionell Kirchen genannt – auch vor dem Konzil.
      • Sie sind Ortskirchen, weil sie alle Sakramente haben.
      • Sie sind jedoch mangelhafte Ortskirchen, da sie ihrem inneren Wesen nicht nachkommen, mit Rom in Einheit zu stehen.
      • Wenn dort die Sakramente vermittelt werden, werden die Christen dort erbaut, da die Sakramente wirksam bleiben.

Religionsfreiheit – Dignitatis Humanae

Dignitatis Humanae ist in erster Linie kein Dokument über den Staat, sondern – wie es der Name schon sagt – über den Menschen und seine Würde. Es wird nur abgeleitet, wie der Staat mit den Menschen umgehen sollte. Es wird aber nicht generell gesagt, wie der Staat sein oder agieren sollte. Das will das Dokument auch gar nicht.

Argumente gegen die Religionsfreiheit in DH

  • Falsche Religionen bzw. Irrtümer haben keine Rechte!
    • Nicht der Irrtum hat Rechte, sondern die Menschen, die Irrtümer begehen. DH fordert ein Schutzrecht der Menschen.
    • Genau die die Privatsphäre kein Recht zum Sündigen ist, sondern ein Recht zur Bewahrung der Intimsphäre ist, so ist der Begriff der Religionsfreiheit nach der einleitenden Definition in DH so gebraucht, dass sie religiöse Menschen vor Zwang und Gewalt schützt und nicht die irrige Religion selbst.
    • Toleranz und Immunität ist kein Recht zur falschen Religion, sondern ein Recht auf Gewaltfreiheit beim Nachgehen der falschen Religion nach Gebrauch des Begriffes Religionsfreiheit durch das Konzils.
    • Da es nicht um Rechte irgendwelcher Irrtümer oder Naturrechte zum Sündigen geht, sondern DH alles mit der Würde des Menschen begründet, besteht kein Bruch zur Tradition. Es wird einfach ein anderer Aspekt beleuchtet. Deswegen wird ja auch in DH einleitend gesagt: “Da nun die religiöse Freiheit, welche die Menschen zur Erfüllung der pflichtgemäßen Gottesverehrung beanspruchen, sich auf die Freiheit von Zwang in der staatlichen Gesellschaft bezieht, läßt sie die überlieferte katholische Lehre von der moralischen Pflicht der Menschen und der Gesellschaften gegenüber der wahren Religion und der einzigen Kirche Christi unangetastet.”
    • Die moralische Pflicht zur Wahrheit wird aufrechterhalten und ist gar nicht Gegenstand der Debatte.
  • Die Kirche hat im Nachgang des Konzils Staaten zur Änderung der kath. Verfassung und somit zum Indifferentismus getrieben!
    • Es wäre kein Argument gegen DH, sondern allenfalls gegen die Vorgehensweise der nachkonziliaren Kirchen.
    • DH lässt es offen, ob Staaten weiterhin der katholischen Religion einen Sonderstatus geben: “Wenn in Anbetracht besonderer Umstände in einem Volk einer einzigen religiösen Gemeinschaft in der Rechtsordnung des Staates eine spezielle bürgerliche Anerkennung gezollt wird”
    • Es ging lediglich darum, die Religionsfreiheit als Freiheit von Zwang gesetzlich zu etablieren: “so ist es notwendig, daß zugleich das Recht auf Freiheit in religiösen Dingen für alle Bürger und religiösen Gemeinschaften anerkannt und gewahrt wird” Und: “Hieraus folgt, daß es für die öffentliche Gewalt ein Unrecht wäre, den Bürgern durch Zwang oder Furcht oder auf andere Weise das Bekenntnis oder die Verwerfung irgendeiner Religion aufzuerlegen oder jemand daran zu hindern, sich einer religiösen Gemeinschaft anzuschließen oder sie zu verlassen”
    • Das Konzil zwingt also nicht zum Indifferentismus des Staates gegenüber Religionen.
  • DH toleriert nicht nur die freie Religionsausübung aus Klugheit oder Sanftheit, sondern akzeptiert das Prinzip des Liberalismus!
    • Nein, denn DH definiert eingangs klar, dass es nur um eine negative Freiheit geht, also keine Freiheit zu, sondern eben die Freiheit von Zwang: “Diese Freiheit besteht darin, daß alle Menschen frei sein müssen von jedem Zwang”
    • Den Begriff der Religionsfreiheit aus DH mit der Religionsfreiheit etwa der französischen Revolution oder ihrer Verurteilung durch die katholische Tradition gleichzusetzen, liegt oberflächlich und sprachlich erst einmal nahe, ist aber der Fehlschluss der Äquivokation.
    • Wir müssen die Einleitung von DH für sich und auch ernst nehmen. Die Konzilsväter haben etwaige Verwirrungen vorausgesehen und betonen daher in der Einleitung, dass die katholische Tradition hier nicht berührt wird: “Da nun die religiöse Freiheit, welche die Menschen zur Erfüllung der pflichtgemäßen Gottesverehrung beanspruchen, sich auf die Freiheit von Zwang in der staatlichen Gesellschaft bezieht, läßt sie die überlieferte katholische Lehre von der moralischen Pflicht der Menschen und der Gesellschaften gegenüber der wahren Religion und der einzigen Kirche Christi unangetastet. Bei der Behandlung dieser Religionsfreiheit beabsichtigt das Heilige Konzil, zugleich die Lehre der neueren Päpste über die unverletzlichen Rechte der menschlichen Person wie auch ihre Lehre von der rechtlichen Ordnung der Gesellschaft weiterzuführen.”
    • Es bleibt also die moralische Pflicht sowohl der Einzelnen als auch der Gesellschaft bzw. den Staaten bestehen, Christus nachzufolgen und zu ehren. Von einem positiven Recht auf Religionsfreiheit kann also in DH keine Rede sein.
    • Es geht nicht um Liberalismus, sondern um die Vermeidung von Zwang, der in Glaubensangelegenheiten nur Missbrauch und Pharisäertum fördert anstatt das Heil der Seelen.
    • Ein Zwang zum Schutz der breiteren Gesellschaft bleibt natürlich als Option offen: “Da die bürgerliche Gesellschaft außerdem das Recht hat, sich gegen Mißbräuche zu schützen, die unter dem Vorwand der Religionsfreiheit vorkommen können, so steht es besonders der Staatsgewalt zu, diesen Schutz zu gewähren”
    • So verabsolutiert DH die Religionsfreiheit nicht, sondern lässt der Gesellschaft selbstverständlich das Recht, ihr auch sinnvolle Grenzen aufzuzeigen:
      • “innerhalb der gebührenden Grenzen”
      • “und ihre Ausübung darf nicht gehemmt werden, wenn nur die gerechte öffentliche Ordnung gewahrt bleibt”
      • “rechtlichen Normen, die der objektiven sittlichen Ordnung entsprechen”
      • Darunter kann man sehr viele und somit auch traditionell katholische Einschränkungen fassen.
    • Das Übel darf und soll in manchen Fällen toleriert werden, so wie Gott selbst es ja auch tut (Leo XIII, Libertas praestantissimum, 33).

Einige interessante vor-konziliare Zitate

“Wenn aber jemand behauptet, dass auch diese letzten Worte für die heutige Zeit zu verstehen sind, kann man antworten, dass der Prophet hier nicht von den verborgenen Geheimnissen der Schrift, sondern von der Erkenntnis des einen Gottes spricht. Denn da in der Zeit des Alten Testaments nicht nur die Heiden falsche Götter anbeteten, sondern auch das Volk Gottes sich sehr häufig zu Götzen und fremden Göttern wandte, sagte Jeremia die Zukunft voraus, dass in der Zeit des Neuen Testaments alle Menschen den einen Gott erkennen würden, was sich nun sicherlich erfüllt hat. Denn die Heiden haben sich zum Glauben bekehrt, und auch die Juden selbst und die Türken, obwohl sie gottlos sind, beten doch den einen Gott an.” St. Robert Bellarmin – Auslegung von Jeremia 31,33

“Der allmächtige Gott, der will, dass alle gerettet werden und keiner verloren geht, billigt nichts so sehr, als dass man, nachdem man Ihn geliebt hat, seine Mitmenschen liebt, und dass man anderen nicht antut, was man nicht selbst will. Diese Nächstenliebe sind du und wir uns vor allem deshalb schuldig, weil wir an den einen Gott glauben und ihn bekennen, wenn auch auf unterschiedliche Weise, und ihn, den Schöpfer der Welt und Herrscher dieser Welt, täglich loben und verehren.” Papst Gregor VII. – Brief von 1076 an Al-Nasir, den muslimischen Herrscher von Bijaya

“Es wird keinen anderen Gott geben, o Trypho, noch hat es von Ewigkeit her einen anderen gegeben, als den, der dieses ganze Universum geschaffen und angeordnet hat. Wir glauben auch nicht, dass es einen Gott für uns und einen anderen für euch gibt, sondern dass Er allein der Gott ist, der eure Väter aus Ägypten herausgeführt hat… Auch haben wir auf keinen anderen vertraut (denn es gibt keinen anderen), sondern auf den, auf den auch ihr vertraut habt, den Gott Abrahams und Isaaks und Jakobs.” Justin der Märtyrer – Dialog mit Trypho, Kap. 11

“F. Wer sind die Ungläubigen? A. Die Ungläubigen sind diejenigen, die nicht getauft sind und nicht an Jesus Christus glauben, entweder weil sie wie die Götzendiener an falsche Götter glauben und sie anbeten, oder weil sie zwar den einen wahren Gott anerkennen, aber nicht an Christus, den Messias, glauben, entweder als in der Person Jesu Christi gekommen oder als kommend, wie die Mohammedaner und andere Gleichgesinnte.” Katechismus des Hl. Papst Pius X. (in der italienischen Version von 1905)

“F: Dann befinden sich die Exkommunizierten so wie die Juden und die anderen Ungläubigen außerhalb der Kirche? A: Ja, so ist es. Es gibt freilich den Unterschied, dass die Juden und die Türken außerhalb der Kirche sind, weil sie die heilige Taufe nicht empfangen haben und so nicht in sie eingetreten sind; sie sind allerdings bereits auf verschiedene Weise auf die Kirche hingeordnet, besonders die Juden als das im Alten Bund auserwählte Volk. Die Häretiker, die getauft sind, den wahren Glauben jedoch verloren haben, sind außerhalb der Kirche (vorausgesetzt, sie haben den Glauben bewusst verleugnet), weil sie die Kirche verlassen haben und von sich aus davongelaufen sind. Deshalb setzt ihnen die Kirche auch mit verschiedenen Strafen zu, damit sie zum heiligen Glauben zurückkehren.” Katechismus des Hl. Robert Bellarmin

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